Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen zwischen der Veldora Buchhaltung Schläfli (nachstehend Veldora genannt) und ihren Kundinnen und Kunden. Rechtwirksam sind somit nur Offerten, Verträge und die umschriebenen Leistungen.
Die vereinbarte Leistung ist Gegenstand des Vertrages. Veldora verpflichtet sich, die im Vertrag beschriebenen Arbeiten, mit der erforderlichen Sorgfalt und Kompetenz auszuführen. Veldora ist zudem berechtigt, Unternehmen sowie Fachkundige Dritte für die Erbringung der Leistung beizuziehen. Auf Wunsch des Kunden können die Leistungen während laufender Arbeiten auch erweitert werden. Diese Erweiterung wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zu einem festen Stundensatz von CHF 120.- / Std. zusätzlich verrechnet.
Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Dienstleistung relevanten Unterlagen bei Vertragsbeginn der Veldora zu übergeben sowie Kenntnisgabe zu allen Vorgängen und Umständen mitzuteilen, welche für das Erbringen der Leistung notwendig sind. Dies gilt für sämtliche Vorgänge, Umstände und Unterlagen, die vor oder während der Vertragszeit mit der Veldora bekannt werden (Checkliste Veldora).
Die Veldora verpflichtet sich, die Ergebnisse ihrer Leistung schriftlich darzustellen, folglich ist nur die schriftliche Darstellung massgebend. Sämtliche Berichte und Ergebnisse werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, schriftlich von der Veldora übermittelt. Mündliche Erklärungen und Auskünfte der Mitarbeiter der Veldora sind ausserhalb der vereinbarten Leistungen, stets unverbindlich.
Wenn Schutzrechte an Arbeitsergebnissen bestehen in Bezug auf überlassene Unterlagen, Wissen, Auswertungen oder EDV-Programmen, so verbleiben diese bei Veldora. Die Arbeitsergebnisse stehen der Kundin / dem Kunden auf Dauer für den Eigengebrauch zur Verfügung, sofern keine o.g. Schutzrechte bestehen. Die Veldora ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Konzepte, Methoden und Techniken, einschliesslich des erworbenen Wissens, auch anderweitig frei zu verwenden.
Der Datenschutz bleibt dabei jederzeit gewahrt.
Sollten wider Erwarten gegen die Veldora Forderungen wegen allfälliger Schutzrechtsverletzungen erhoben werden, ist die Veldora berechtigt, das Nutzungsrecht der Kundin / des Kunden fristlos zu beenden. Jede andere oder weitergehende Haftung der Veldora wird wegbedungen.
Fachliche Informationen der Veldora dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht bereits ausdrücklich vertraglich festgelegt wurde. Ferner dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Veldora weder fachliche Informationen, Logo oder sonstige Daten der Firma zu Werbe-zwecken verwendet werden.
Die Kundin / der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, als Referenzmandant von Veldora genannt werden zu dürfen (mündlich wie schriftlich, beispielsweise auf der Webseite etc.)
Die Veldora haftet gegenüber dem Kunden für direkte Schäden, die absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden, für leichte Fahrlässigkeit sowieso entgangene Gewinne, indirekte Schäden und Folgeschäden ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Veldora haftet zudem auch nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen des Kunden oder der Kundin. Die Veldora haftet zudem nicht für Schäden, die aufgrund von Pflichtvernachlässigung des Kunden entstehen.
Veldora verpflichtet sich, sämtliche Akten, die im Bezug der Leistung stehen, für 10 Jahre zu verwahren. Dies gilt ab Beginn des Arbeitsverhältnis zwischen Veldora und der Kundin / des Kunden und endet nach der genannten Frist oder hin zur Kündigung des Vertrages.
Veldora verpflichtet sich, über alle vertraulichen, d.h. nicht allgemein bekannten und öffentlich zugänglichen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die Kundin / den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ausnahme ist die Entbindung durch die Kundin / den Kunden von dieser Schweigepflicht. Wenn es die Situation erfordert darf Veldora Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äusserungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten, mit der Einwilligung der Kundin / des Kunden, aushändigen. Veldora darf die ihr anvertrauten Daten im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen.
Kommt die Kundin / der Kunde oder die von ihr / ihm beauftragten Dritten mit der Mitwirkung gemäss Ziff. 3 in Verzug oder unterlässt die Mitwirkung absichtlich, so ist Veldora zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall hat Veldora Anspruch auf die Verrechnung der ihr entstandenen Aufwände gemäss dem Stundensatz in Ziff. 2. In genanntem Fall ist Veldora frei von Ansprüchen Dritter.
Für die erbrachten Leistungen stellt Veldora den Aufwand in Rechnung. Wenn keine Pauschale vereinbart wurde oder sich der Aufwand ausserhalb des vereinbarten Rahmens befindet, wird der Auftrag zu einem festen Stundensatz von CHF 120.- / Std. verrechnet. Zudem hat Veldora Anrecht auf das Verrechnen ihrer für den Auftrag erforderlichen Auslagen. Veldora behält sich das Recht vor, einen Vorschuss auf die Gesamtvergütung zu verrechnen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen jeweils mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Erhalt zu bezahlen.
Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken.
Die von Veldora erstellten Offerten und Kostenvoranschläge beruhen auf Annahmen und Schätzungen, deren Grundlage die von der Kundin / dem Kunden angegebenen Daten darstellen. Für die definitive Berechnung der Gesamtkosten sind die Offerten und Kostenvoranschläge unverbindlich. Bei Streitigkeiten gilt Ziff. 21.
Während der Ausführungsphase kann das Auftragsverhältnis jederzeit und von jeder Partei fristlos und schriftlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses wird der angefallene Aufwand zum festen Stundensatz gemäss Ziff. 11 verrechnet. Vereinbarte Pauschalbeträge verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit. Bei Streitigkeiten tritt Ziff. 21 in Kraft.
Für das Archivieren der Unterlagen und Daten gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist ausschliesslich die Kundin / der Kunde verantwortlich.
Sowohl Veldora wie auch die von ihr eingesetzten Drittanbieter halten sich an den Datenschutz und setzen technische Hilfsmittel ein, welche die Datensicherheit bestmöglich gewähren. Zur Erfüllung des Auftrages darf Veldora die ihr anvertrauten Daten verarbeiten und auch den von ihr eingesetzten Drittanbietern zur Verfügung stellen.
Veldora nutzt elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefon, E-Mail und diverse Internet- und Softwareapplikationen. Diese technischen Hilfsmittel bergen Risiken, welche den Inhalt der Meldung freigeben oder den Verlust bedeuten könnten. Die Kundin / Der Kunde ist sich dieser Risiken bewusst. Vermieden werden kann dies durch persönliche Übergabe der Daten und Kommunikation oder durch den Einsatz von Drittanbieterapplikationen, welche jedoch kostenpflichtig sind.
E-Mails und Anrufe werden so zeitnah wie möglich bearbeitet. Wünscht die Kundin / der Kunde eine Empfangsbestätigung bei E-Mails, so ist dies vorgängig zu vereinbaren.
Damit Daten zwischen der Kundin / dem Kunden und Veldora ausgetauscht werden können, kann auf die Dienstleistung von Drittanbietern zurückgegriffen werden. Die Nutzung dieser Dienstleistungen unterliegt den Datenschutz- und Nutzungs-bestimmungen des Drittanbieters. Die Verantwortung bei der Nutzung der Leistung von Drittanbietern liegt ausschliesslich bei der Kundin / dem Kunden.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, werden dadurch die übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem ge-wollten Zweck entspricht oder, sofern dies nicht möglich ist, diesem möglichst nahe kommt.
Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen oder den anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist das Domizil der Kundin / des Kunden.